Einziehungsentscheidung als Nebenstrafe

BGH: Einziehungsentscheidung als Nebenstrafe 

Hintergrund: Entscheidung des BGH vom 5. November 2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 6 StR 377/24) auf den ich – Strafverteidiger aus Hamburg – hier hinweisen möchten, die Einziehungsentscheidung des Landgerichts Schwerin im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen bandenmäßigen Drogenhandels mit Cannabis überprüft. Dabei führten die Revisionen der Angeklagten zu wesentlichen Änderungen der Schuldsprüche, insbesondere aufgrund des Inkrafttretens des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).

Srafverteidiger Hamburg zur Einziehung als Nebenstrafe: Was hat der BGH entschieden?

Ein zentraler Aspekt der Entscheidung betrifft die Einziehung des Wertes von Taterträgen. Das Landgericht hatte ursprünglich folgende Beträge angeordnet:

  • 34.290 Euro gegen J. M.
  • 34.157,70 Euro gegen S. M. als Gesamtschuldner

Der BGH korrigierte diese Summen auf 34.047,70 Euro für beide Angeklagten, da eine gesamtschuldnerische Haftung durch Verzichtserklärungen reduziert wurde. Zudem wurde die gegen J. M. verhängte Einziehung von 30.100 Euro auf 30.000 Euro gesenkt, da eine rechtliche Grundlage für den zusätzlichen Betrag von 100 Euro fehlte.

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht kann Sie Ihnen in solchen Fällen optimal beraten.

Aufhebung der Einziehung eines Fahrzeugs als Tatmittel

Das Landgericht hatte zusätzlich die Einziehung eines Pkw Opel Meriva nebst Autoschlüsseln als Tatmittel gegen S. M. angeordnet. Der BGH hob diese Entscheidung auf und begründete dies folgendermaßen:

  • Die Einziehung nach § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB stellt eine Nebenstrafe dar und muss bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
  • Das Landgericht hat die Wechselwirkung zwischen Strafe und Einziehung nicht ausreichend beachtet.
  • Es fehlten konkrete Feststellungen zum Wert des Fahrzeugs, was für die Strafzumessung jedoch entscheidend gewesen wäre.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann Mandanten, die mit einer Einziehungsentscheidung konfrontiert sind, bestmöglich beistehen und gegen unrechtmäßige Maßnahmen vorgehen.

Fazit: Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte bei der Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen genau prüfen müssen, inwiefern diese Maßnahmen mit der Strafzumessung in Einklang stehen. Besonders bei wertvollen Gegenständen ist eine detaillierte Begründung erforderlich. Falls Sie von einer solchen Einziehung betroffen sind, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht zu wenden.

(BGH, Beschluss vom 05.11.2024 – 6 StR 377/24)

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