BGH betont das Recht auf Akteneinsicht

Der erste Senat des BGH konnte sich in dem Beschluss BGH 1 StR 145/17 vom 10.Mai 2017 der mit der Revision vorgetragenen Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf ein faires Verfahren nicht verschließen.

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Messerstiche mit Tötungsvorsatz: unter welchen Voraussetzungen kann es einen Täter-Opfer-Ausgleich geben?

Der 1. Senat hat in dem Urteil BGH StR 576/16 die Grundsätze des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB erörtert. Die Angeklagte, die auf den Geschädigten mit einem Messer eingestochen hatte, war geständig, hatte an das Opfer Briefe geschrieben, sich entschuldigt und monatlich 80 Euro aus ihrem Verdienst in der Untersuchungshaft an den Geschädigten gezahlt, insgesamt 420 Euro.

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